Prozess am Amtsgericht: Mann (34) wird vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Drei Jahre Gefängnis oder Freispruch: In diesem Spannungsfeld bewegte sich jetzt ein Missbrauchsprozess am Amtsgericht Neuburg / Donau. Eine Frau aus dem Landkreis Augsburg (30) hatte ihren Ex-Partner (34) angezeigt, weil der sie vergewaltigt haben soll.
Das Gericht folgte am Ende aber der Ansicht des Mannes und seines Verteidigers: Offensichtlich hätten zwei Personen ihre Sexualität – wenn auch auf ungewöhnliche Weise – ausgelebt, sich dabei aber nicht strafbar gemacht. Der Mann wurde freigesprochen.
Im Zeugenstand hatte die geschädigte Frau laut Pressebericht durchaus Ungewöhnliches berichtet. Sie und der Angeklagte waren in den Jahren 2019 und 2020 ein Paar. Gemeinsam lebten sie in einer Gemeinde im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Freunde von zärtlichem „Blümchensex“ seien sie beide nicht, berichteten die Geschädigte vor Gericht. Ihr Ding, das waren härtere Sachen, die sie im Schlafzimmer ausprobierten.
Beispielsweise Sado-Maso-Spiele, wo der überlegene Mann seine Partnerin dominiert. Damit in dieser Konstellation alles klappt, hatte die Frau sogar einen „Sklavenvertrag“ unterschrieben, den man im Internet gefunden hatte.
Ungeklärt die Frage nach der Grenzziehung: Wie weit dürfen gewalttätige Sexpraktiken, etwa Sado-Maso-Spiele, gehen? Wo beginnt der juristische Vorwurf der versuchten Vergewaltigung? Diesen Vorwurf nämlich hatte die Frau längere Zeit nach den Vorkommnissen bei der Polizei angezeigt. Ihr Partner sei zu weit gegangen, habe ihre Forderung, aufzuhören, missachtet. So habe er sie mit einem Gürtel derart auf den Hintern geschlagen, dass die Frau mehrere Tage nicht habe sitzen können. Nicht einverstanden war die Frau, so wurde es vor Gericht deutlich, damit, dass der Mann die gemeinsamen Sexualpraktiken gefilmt und live ins Internet übertragen hatte. Was sich vor Gericht als weniger relevant herausstellte, weil die Frau von der Kamera wusste.
Ja, anfangs sei es ihre Neugier auf Neues gewesen, was sie dazu bewogen habe, bei den für sie ungewöhnlichen Sexualpraktiken mitzumachen. Ihr damaliger Partner, der Angeklagte, in derartigen Dingen bereits erfahren, habe für solche neue Reize gesorgt: gegenseitiges Fesseln mit Handschellen oder Auspeitschten mit einem Gürtel. Hatte der Mann anfangs noch auf ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen, sei er mehr und mehr dominanter geworden.
Der Angeklagte bestritt, irgendetwas gegen den Willen der Frau getan zu haben. Die Sex-Praktiken habe man miteinander abgesprochen. Weil sich die 30-Jährige bei der Befragung vor Gericht öfters nicht mehr erinnern konnte, wurde die Luft dünn für die Anklage.
Zwar forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Angeklagten, dementgegen stand aber das Plädoyer der Verteidigung, die erfolgreich einen Freispruch beantragte.