Was nun? Der auf ein Jahr angelegte „Verkehrsversuch“ der Maxstraße als Fußgängerzone wurde bereits nach drei Monaten per Entscheidung des Verwaltungsgerichts gestoppt.
So wie es die Stadt begründet hatte, sah das Gericht die Maßnahme als nicht angemessen und ordnete an, die Maximilianstraße zwischen Herkules- und Merkurbrunnen wieder als Fahrbahn nutzbar zu machen. Und jetzt? Ist das das letzte Wort? Und was wird mit Parkplätzen, Bäumen, Kulturlet & Co? In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz hat sich allen voran die soziale Fraktion aus SPD und DIE LINKE dafür ausgesprochen, die Bürger zu befragen.
Oppositions-Vorwurf: Nicht sauber gearbeitet
„Mit dieser Stadtregierung können wir uns keinen Sommerurlaub leisten“, so witzelte SPD-Fraktionsvorsitzender Florian Freund zur kurzfristig während der Sitzungs-Sommerpause anberaumten Pressekonferenz der Opposition. Nach dem Maxstraßen-Hick-Hack gehe es der sozialen Fraktion aus SPD und DIE LINKE vor allem darum, einen nicht parteipolitisch motivierten Ausweg aus der verzwickten Lage zu finden, in die sich die Stadtregierung manövriert habe, so der promovierte Volkswirt. Die juristische Niederlage sei vor allem entstanden, weil von der schwarz-grünen Rathauskoalition „nicht sauber gearbeitet wurde“, betonte dazu auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lara Hammer.
Einen Lösungsansatz sehen die Oppositionellen nun in ihrem Antrag auf ein Ratsbegehren. „Sind Sie dafür, dass die Maximilianstraße zwischen Merkurbrunnen und Herkulesbrunnen unter Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Fußgängerzone wird?“ – so lautet die vorab formulierte Schlüsselfrage, durch die endlich Klarheit zu diesem emotionalen Thema geschaffen werden solle. Gregor Lang, baupolitischer Sprecher der sozialen Fraktion, sieht die Partizipation der Stadtgesellschaft als Voraussetzung für eine „veränderte Identität“ der Prachtmeile mit Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Sollte es im Stadtrat zu einer Mehrheit für das Ratsbegehren kommen, würde dann ein Bürgerentscheid endgültig über die vielleicht autofreie Zukunft der Maxstraße bestimmen.
Maxstraße: Kulturlet, Pflanzen & Co. bleiben
Bevor es soweit ist, stehen Rück- oder Umbaumaßnahmen an. „Am Mittwoch, 16. August, beginnt das Team des Mobilitäts- und Tiefbauamtes mit den notwendigen Umbaumaßnahmen in der Maximilianstraße zwischen Herkules- und Merkurbrunnen“, so Stadt-Sprecherin Stella Plazibat mit Bezug auf das Mobilitäts- und Tiefbauamt. Die im Zuge des Verkehrsversuchs aufgestellten Bäume in Pflanztrögen und Blumenkübel werden weiterhin als „optisch verkehrsberuhigende Elemente“ in dem Abschnitt der Prachtmeile belassen. Die Erweiterung der Außengastronomie und die Sitzbänke sollen erhalten bleiben oder angepasst werden. Erhalten bleiben soll auch das sogenannte „Kulturlet“, eine kleine Veranstaltungsbühne auf Höhe der Hausnummer 38/Fürst-Fugger-Bank, für dich sich bereits mehrere Gruppierungen mit Programmpunkten bis in den Herbst hinein angemeldet haben Im Laufe des 18. August werde der 170 Meter lange Straßenabschnitt wieder zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich gewandelt und für den motorisierten Individualverkehr freigegeben. Statt bis dahin noch „Schrittgeschwindigkeit“ gilt dann wieder Tempo 20. Es werden Kurzzeitparkplätze, Ladezonen, Parkplätze für Menschen mit Behinderung und Anwohner sowie E-Scooter- und Fahrradabstellplätze eingerichtet, so wie es die Augsburger bis zur Einrichtung der Fußgängerzone Anfang Mai kannten. Je nach Größe der abgestellten Fahrzeuge könne dann wieder eine unterschiedliche Anzahl an Abstellmöglichkeiten vorgehalten werden. Die genauen Maße für die jeweiligen Bereiche seien noch in Abstimmung.
Die bereits vor dem Verkehrsversuch praktizierte Sperrung der Maximilianstraße ab dem Ulrichsplatz donnerstags, freitags, samstags und an Vorabenden von Feiertagen von 20.30 Uhr bis 5 Uhr für den Verkehr gilt dann auch wieder bis zum Moritzplatz.
Die Winter- und Dominikanergasse werden nach der entsprechenden Anpassung wieder zu verkehrsberuhigten Bereichen umgewandelt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge wieder neben Fußgängerinnen und Fußgängern und Radlern in Schrittgeschwindigkeit durchfahren dürfen. Die dort anlässlich des Verkehrsversuches aufgestellten Sitzbänke und Pflanzgefäße werden belassen. Das Apothekergässchen wird wieder zur Tempo 30-Zone.
Die für die Zeit des Verkehrsversuches entfallenen Parkplätze seien bisher nicht in die vereinbarte Stellplatzbilanz (minus 550 Plätze in sechs Jahren in der City) eingerechnet worden, da der Verkehrsversuch gänzlich ergebnisoffen durchgeführt wurde. Daher sei hier keine Anpassung erforderlich. „In welchem Bereich weitere Kfz-Stellplätze einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden und vor allem rechtlich zulässig zugeführt werden dürfen, wird sukzessiv und bedarfsorientiert entschieden.“
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