Kein Aprilscherz: Seit dem 1. April gilt in Deutschland eine Teil-Legalisierung von Cannabis (lateinischer Name des Hanfs), woraus die Drogen Haschisch oder Marihuana gewonnen werden können. Besitz und Anbau von Cannabis sind seit Ostermontag legal – mit Vorgaben. Das Gesetz sieht vor, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können. Außerdem soll der Besitz und Konsum für Erwachsene mit Einschränkungen (50 Gramm zu Hause, 25 Gramm draußen) straffrei sein. Der Verkauf der Droge an Heranwachsende soll härter bestraft werden. Die Augsburger Polizei kündigt an, Verstöße konsequent zu verfolgen. Die Stadt, dort insbesondere das Ordnungsamt, wartet bezüglich der Zuständigkeiten noch auf Vollzugshinweise vom Freistaat.

Trotz gesetzlicher Änderungen bleibt die Abgabe und der Besitz von Cannabis grundsätzlich verboten, erklärt Polizei-Sprecherin Marion Liebhardt. Beides sei nur unter Einhaltung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen erlaubt. Dies habe die Polizei auch künftig genau im Blick. „Fest steht auch, die Polizei wird nach Rechtslage einschreiten, kontrollieren und Verstöße konsequent verfolgen.“ Man stelle sich dabei derzeit auf einen erhöhten Aufwand im Bereich der Kontrollen, aber auch im administrativen Bereich ein.

Nachzuvollziehen, denn die Teillegalisierung ist, Stand heute, an verschiedene Vorgaben gebunden. Findige Geister haben bereits ermittelt, dass in Großstädten, als Beispiel galt Berlin, flächendeckend nicht gekifft werden dürfe, denn: In einem Radius von 100 Metern rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum verboten. Zusätzlich darf in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr kein Hasch oder Marihuana gekifft werden.

Polizei will Verstöße verfolgen

Für die Polizei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz von Minderjährigen, weshalb diese Schutzvorschriften besonders im Fokus stehen. Hier blieben selbst vorbeugende Kontrollen weiterhin notwendig. Das bedeutet, so Sprecherin Liebhardt, „die Polizei ist weiterhin an relevanten Örtlichkeiten präsent und behält die Lage genau im Blick.“ Die Polizei werde auch weiterhin konsequent gegen den illegalen Handel mit Cannabis und gegen Straftaten im Zusammenhang mit einem illegalen Umgang vorgehen. Auch hier stehe der Schutz von Minderjährigen im Vordergrund.

Quasi „nichts erlauben“ dürfen sich Verkehrsteilnehmer, gleich ob im Auto, auf dem Motorrad oder auf dem E-Scooter. „Die Legalisierung von Cannabis betrifft nicht die Vorschriften des Straßenverkehrs. Es bleibt verboten, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu fahren. Hier gilt weiterhin: Kein Alkohol oder Drogen am Steuer“, so Marion Liebhardt. Die Auswirkungen von Cannabis am Steuer seien fatal. Jeder Verkehrsteilnehmer trage die Verantwortung, sich und andere zu schützen. „Die Polizei appelliert hier an eine verantwortungsvolle und umsichtige Teilnahme am Straßenverkehr.“

Liebhardt räumt ein, dass die Regelungen nach der Gesetzesänderung an vielen Stellen „nicht scharf“ seien und Problemstellungen in die Vollzugspraxis verlagerten, die sich nun entwickeln müsse.

Dass es auch umgekehrt gehen kann, zeigte Augsburgs neuer Leitender Oberstaatsanwalt Thomas Weith bei einem Besuch unserer Redaktion auf. Wie überall in Deutschland seien Hunderte von Gerichtsunterlagen aus der Vergangenheit überprüft worden, da die Teillegalisierung rückwirkend gelte. Zahlreiche Verfahren würden nachträglich eingestellt werden; zwischen 40 und 50 Gefängnisinsassen, die Augsburger Gerichte zu Freiheitsstrafen wegen Cannabis-Verstößen verurteilt hatten, werden wohl demnächst auf freien Fuß kommen.
Noch unklar ist, was durch die Teillegalisierung auf den städtischen Augsburger Ordnungsdienst und das Ordnungsamt unter Leitung von Frank Pintsch zukommt. „Wie und durch wen Kontrollen künftig durchgeführt werden, wurde seitens des Gesetzgebers noch nicht geregelt. Für belastbare Aussagen sind daher zunächst die Vollzugshinweise der Bayerischen Staatsregierung und damit verbunden die Klärung von Zuständigkeiten erforderlich“, schreibt eine Sprecherin des Referats auf Anfrage. Das gelte auch für die Überwachung der privat erlaubten Cannabis-Pflanzenanzahl sowie die Kontrolle der Tätigkeit bei Cannabis-Anbauvereinigungen. Auch hier sei die Zuständigkeit für Kontrollen seitens des Gesetzgebers bislang noch nicht abschließend geregelt. Für die Thematik sei auf Bundes- und Landesebene der Geschäftsbereich der Gesundheitsministerien zuständig. Auch die Bayerische Staatsregierung habe in einer Pressemitteilung im März mitgeteilt, dass die zentrale Kontrolleinheit, welche beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angesiedelt wird, für die Erteilung der Erlaubnisse der Anbauvereinigung und deren Kontrollen zuständig sein werde. Sollten die Gemeinden oder die Kreisverwaltungsbehörden im Rahmen der Zuständigkeitsklärung dennoch eine Kontrollpflicht bekommen, erscheine eine Aufstockung der personellen Ressourcen zur engmaschigen Begleitung und Kontrolle bei der Stadt Augsburg als unerlässlich.

KEINE AUSGABE MEHR VERPASSEN

Erfahren Sie als Erster, wenn unser neues Magazin veröffentlicht wird – exklusiv vor allen Anderen!