Man passt beim Ausparken nicht genau auf, plötzlich knirscht es irgendwie merkwürdig zwischen den Autos, aber es sieht nicht schlimm aus, also weg hier. Parkplatzrempler, Streifkollisionen und Ähnliches werden kaum weniger, je enger es auf unseren Straßen zugeht. Was wohl nie vergeht, sind Unfallfluchten, dass sich also Verursacher eines Lack-, Blech- oder Glasschadens davonmachen, ohne dem Geschädigten etwas für die Schadensregelung zu hinterlassen. Dass das unfair ist, braucht nicht erwähnt werden, eigentlich wohl auch nicht, dass es nicht erlaubt ist. Mehr als das, Unfallflucht ist – noch – eine Straftat, die von der Justiz verfolgt wird und die spürbare Strafen nach sich ziehen kann. Dasselbe gilt freilich für Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, wenn etwa Spiegel abgetreten, Scheibenwischer und Antennen verbogen oder der Lack mutwillig zerkratzt werden.

Unfallfluchten in Augsburg: Dauerthema bei der Polizei

Beispiele gefällig? Hier ein Auszug (gekürzt) aus dem Polizei-Pressebericht von Sonntag, 28. Januar – voller Unfallfluchten in Augsburg – der zugegebenermaßen nicht typisch ist: (laufende Polizei-Nummer)

● 0196 – Sachbeschädigung Kriegshaber – Am Freitag (26.01.2024), gegen 20.15 Uhr, wurde von einem bislang unbekannten Täter an einem in der Familie-Einstein-Straße abgestellten Mercedes der Außenspiegel beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von circa 200 Euro. Die Polizei ermittelt nun wegen Sachbeschädigung und bittet Zeugen, die Hinweise geben können, sich zu melden (die entsprechende Telefonnummer der zuständigen Polizeiinspektion folgt bei allen Fällen).
● 0198 – Unfallflucht Haunstetten-Siebenbrunn – Am Freitag (26.01.2024), gegen 23.50 Uhr, ereignete sich eine Unfallflucht. Ein Zeuge teilte bei der Polizei ein Unfallgeräusch in der Pirolstraße mit. Die Einsatzkräfte stellten an einem geparkten Opel einen frischen Schaden fest. Der Fahrer entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Es entstand ein Sachschaden von circa 300 Euro.
● 0199 – Unfallflucht Kriegshaber – Am Freitag (26.01.2024), zwischen 5.30 Uhr und 14 Uhr, ereignete sich in der Stenglinstraße eine Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Autofahrer beschädigte einen auf einem Krankenhausparkplatz geparkten Kia. Es entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro.
● 0201 – Sachbeschädigung Innenstadt – Im Zeitraum von Samstag (27.01.2024), 21.30 Uhr bis Sonntag (28.01.2024), 1.15 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Täter einen in der Ulmer Straße (Hausnr. 0-10) abgestellten Pkw. Es entstand ein Sachschaden von circa 800 Euro.
● 0203 – Unfallflucht Lechhausen – Am Samstag (27.01.2024), zwischen 14.30 Uhr und 15.15 Uhr, ereignete sich eine Unfallflucht auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Schillstraße. Ein bislang unbekannter Autofahrer verursachte einen Unfallschaden an einem geparkten Mercedes und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Es entstand ein Sachschaden im mittleren dreistelligen Bereich.
● 0210 – Unfallflucht BAB 8 / Ausfahrt Augsburg Ost / Fahrtrichtung Augsburg – Am Samstag (27.01.2024), gegen 1.30 Uhr, ereignete sich eine Unfallflucht. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug verursachte am Ende der Ausfahrt Augsburg Ost einen Unfallschaden. Es wurden eine Schutzplanke und mehrere Verkehrszeichen beschädigt. Anschließend entfernte sich der Unbekannte unerlaubt von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Es entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.
● 0211 – Unfallflucht BAB 8 / Auffahrt Adelsried / Fahrtrichtung München – Am Samstag (27.01.2024), gegen 17 Uhr, ereignete sich eine Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Autofahrer übersah beim Auffahren auf die Autobahn den Fahrer eines Skoda, so dass dieser ausweichen musste und gegen einen neben ihm fahrenden BMW fuhr. Der unbekannte Autofahrer fuhr einfach weiter, ohne sich um den Sachschaden von circa 3.000 Euro zu kümmern.
● 0212 – Sachbeschädigung; Stadtbergen – Im Zeitraum von Donnerstag (25.01.2024), 20 Uhr bis Freitag (26.01.2024), 6 Uhr, ereignete sich eine Sachbeschädigung. Ein bislang unbekannter Täter beschädigte einen am Schloßanger abgestellten BMW. Es entstand ein Sachschaden von circa 2.000 Euro.

Polizeisprecherin Marion Liebhardt.

Zwar, so die Polizei, liegen die aktuellsten Zahlen für das Jahr 2023 noch nicht vor, aber im Bereich des Präsidiums Schwaben Nord gehe man mit Blick auf die Entwicklung des Jahres von einem leichten Anstieg bei Unfallfluchten und ähnlichen Zahlen bei Sachbeschädigungen an Fahrzeugen aus. Zwischen 5592 (2019) und 4947 Fällen von Unfallfluchten (2022) schwankten die Zahlen in Nordschwaben in den vergangenen Jahren. Ähnlich sieht es mit der Aufklärungsquote aus, berichtete Polizeisprecherin Marion Liebhardt aus der Polizeistatistik. 40,59 Prozent lautete die Quote im Jahr 2021, deren 38,18 Prozent waren es 2022. Im Falle von Sachbeschädigungen schwankten die Zahlen in den vergangenen Jahren zwischen gut 1800 und knapp 1700 Fällen. Hier ist die Aufklärungsquote nur etwa halb so hoch wie bei den Unfallfluchten. Ein Grund für die Nennung der Delikte im Polizei-Pressebericht, sei, so Liebhardt, die Suche nach Zeugen. Derartige Hinweise böten der Polizei immer wieder hilfreiche Informationen die zur Aufklärung entsprechender Taten führten. Polizistin Liebhardt nennt ein Beispiel: „Im März 2022 kam es in Bobingen zu einer Serie von über 60 Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen. Hier ermittelte die Polizei im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen (nach entsprechenden Zeugenhinweisen) einen 14-jährigen Tatverdächtigen.“
Umstritten ist die Idee, Delikte wie Schwarzfahren (Volksmund für „Leistungserschleichung“) oder Unfallflucht rechtlich abzumildern, indem sie von der Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit umgewandelt werden. Geht es nach Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), würde künftig „Unfallflucht ohne Personenschaden“ nur mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Damit solle der Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt werden. Aktuell muss derjenige, der einen Schaden angerichtet hat, eine „angemessene Zeit“ auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten, erklärt der Automobilclub. Wer das nicht tut und auch nicht die Polizei ruft, begehe Unfallflucht. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe reiche nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage sei das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB).

Das Bundesjustizministerium prüft, ob die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle möglich ist. Der Unfallverursacher könnte dann in eine standardisierte Online-Maske alle Informationen eingeben und sogar Bilder vom Unfallort und Schaden hochladen. Alternativ ist sogar denkbar, dass eine am geschädigten Fahrzeug hinterlassene Schadensmeldung ausreicht, um den Tatbestand der Fahrerflucht auszuräumen. Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Entkriminalisierung von Unfallflucht, da es nur um Sachschäden gehe. Wenn die einfache Unfallflucht nicht mehr als Straftat, sondern nur noch mit einem Bußgeld geahndet werden kann, hätten die Geschädigten dadurch keinen Nachteil. Dem wird, etwa von der Gewerkschaft der Polizei oder von Verkehrsanwälten entgegengehalten, dass eine „Bagatellisierung“ von Delikten nicht hilfreich sei, dass vielmehr die Gesetzesgrundlage angepasst gehöre.

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