In Augsburg müssen Autofahrer vergleichsweise selten mit Geschwindigkeitskontrollen oder Rotlichtkontrollen rechnen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse der Berliner Sozietät von Goldenstein Rechtsanwälte. Die Verbraucherkanzlei hat geprüft, wie viele feste, mobile und teilstationäre Blitzer durchschnittlich in Deutschlands 40 größten Städten stehen und diese Werte für eine bessere Vergleichbarkeit ins Verhältnis zur vorhandenen Straßenfläche gesetzt. Demnach gibt es in Augsburg im Schnitt 4,54 feste, mobile und teilstationäre Blitzer pro 1000 Hektar Straßenfläche. Dieser Wert liege deutlich unter dem städteübergreifenden Durchschnittswert in Höhe von 11,47. Die deutschlandweit höchste Blitzerdichte gibt es laut Goldstein in Freiburg (35,37), die niedrigste in Magdeburg (0,6). Augsburg landet in dem Blitzer-Ranking auf Platz 33 von 40.

Warum die Situation in Augsburg so ist, wie sie ist, erklärt Polizeisprecher Markus Trieb: Die Festlegung, wo, wann und wie Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, erfolge aufgrund der Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung. Daraus ergebe sich die Aufgabe, den Hauptunfallursachen entgegenzuwirken. „Eine der Hauptunfallursachen, besonders bei schweren Verkehrsunfällen, stellen nach wie vor nicht angepasste Geschwindigkeit, einschließlich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dar. Außerdem Rotlicht- und Vorfahrtsverstöße.“ Nach Unfällen werden durch die Polizei die jeweiligen Daten zeitnah erfasst, verarbeitet und ausgewertet. Hieraus ergeben sich dann Unfallbrenn- und Gefahrenpunkte, an welchen Überwachungsmaßnahmen besonders forciert werden.

Schlusslicht beim Blitzlicht

Die Überwachung der Geschwindigkeit durch die Kommunen erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei. Trieb widerspricht jedwedem Eindruck, Geschwindigkeitskontrollen würden polizeilicherseits vorgenommen, um „abzukassieren“. Die Polizei kontrolliere zu 100 Prozent aus Gründen der Verkehrssicherheit, ob derartige Kontrollen kostendeckend seien oder nicht. Das gelte letztlich auch für die Beschaffung der verschiedenen Kontrollgeräte und den Personaleinsatz „beim Blitzen“ wie bei der Auswertung der erhobenen Daten der Messgeräte. Bei der Durchführung der Verkehrsüberwachung durch die Polizei erfolge auch die Nachbereitung, Auswertung und Datenübermittlung an das Polizeiverwaltungsamt oder die Zentrale Bußgeldstelle durch die Polizei. Die Kosten für die Beschaffung, den Betrieb und die Instandhaltung werden durch die Polizei entweder aus zentralen oder dezentralen Mitteln getragen. Bußgelder und Gebühren aus rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheiden wegen Verkehrsverstößen, ergehen an die Zentrale Bußgeldstelle (fließen also in die Staatskasse), nicht an die Polizei.
Bei Durchführung durch die Kommunen erfolgt auch die Nachbereitung durch dieselben. Durch die Kommunen, bzw. deren Dienstleister werden auch die Kosten für die Beschaffung, den Betrieb und die Instandhaltung getragen. Bußgelder und Gebühren aus rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheiden wegen Verkehrsverstößen, die die Gemeinden selbst ahnden, verbleiben den Kommunen.

Keine Geschwindigkeitskontrollen um „abzukassieren“

Die Stadt Augsburg nahm gemäß einer aktuellen Umfrage im Jahr 2023 bis Mitte November knapp 2,8 Millionen Euro an Bußgeldern durch Geschwindigkeitskontrollen ein. Sie hat ihren Bestand an mobilen Blitzern im Vorjahr um zwei Geräte aufgestockt und betreibt nun insgesamt sechs Anlagen. Vorwiegend vor Schulen und Kindergärten, in Tempo-30-Zonen oder an Unfallschwerpunkten werde kontrolliert. Über die aktuelle Kostensituation wurde konkret nichts ausgesagt, der Bereich arbeite „kostendeckend“, hieß es.

Im Jahr 2022 wurden nach Worten von Polizeisprecher Trieb 58.149 Geschwindigkeitsverstöße in Bereich des PP Schwaben-Nord erfasst. Die am 12. Juni 2023 durch das Polizeiverwaltungsamt im Internetauftritt der Bayerischen Polizei veröffentlichten Zahlen ergaben im Zusammenhang mit den Verwarnungs- und Bußgeldverfahren bayernweit einen Betrag von ca. 142 Millionen Euro für 2022.
Stand Januar 2023 organisierten 982 der 2056 bayerischen Kommunen die Verkehrsüberwachung selbst oder im Verbund mit anderen Gemeinden, gab das Ministerium weiter an. Das ist gut ein Fünftel mehr als im Vorjahr, als noch 801 Kommunen ihre Verkehrsüberwachung selbst übernommen hatten.

Bußgelder fließen in Bayern als Einnahmen an Freistaat und Kommunen, je nachdem, wer vor Ort die Verkehrsüberwachung betreibt. Sind das die Kommunen selbst oder als Teil von Zweckverbänden, müssen sie die Kosten tragen, dürfen allerdings auch die Bußgelder behalten. Den Gemeinden steht es frei, die Aufgabe an die örtliche Polizei abzutreten. In dem Fall fließen die Bußgelder an den Freistaat. si

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