Rechtsanwalt BERNHARD HANNEMANN über Rückforderungen von Corona-Hilfen – und wie man sich am besten verhält
Das Schreiben, in dem die staatlichen Rückforderungen von in der Krise gewährten Corona-Hilfen mitgeteilt wird, ist schon vielen Wirtschaftstreibenden im Großraum Augsburg auf den Tisch geflattert, andere werden es noch bekommen. Beim Augsburger Rechtsanwalt Bernhard Hannemann wurden schon rund 30 Mandanten vorstellig, die sich mit seiner Hilfe gegen die Rückzahlung wehren wollen. Hannemann: „Diese Fälle sind im Prüfungsverfahren oder beim Verwaltungsgericht anhängig. Wir sprechen von einer Größenordnung zwischen 2.000 Euro und 360.000 Euro.“ Den Lesern des AUGSBURG JOURNAL schildert der bekannte Anwalt, was Betroffene jetzt unbedingt beachten sollten.
AUGSBURG JOURNAL: Verwirrung und Wirbel herrschen um die Rückzahlung von Corona-Hilfen – auch bei uns. Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage?
Bernhard Hannemann: Derzeit werden in der Tat vermehrt Bescheide der IHK München versandt, die Rückforderungen oder Teilablehnungen beinhalten. Gegen diese können die Betroffenen binnen einer Monatsfrist Klage einlegen. Widerspruch gegenüber der IHK ist jedoch nicht zulässig.