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Schlag gegen Kinder-Pornografie

Großrazzia bei 17 mutmaßlichen Tätern in Stadt und Region

Es sind Fotos und Videos, die sprachlos machen, digital festgehaltene Zeugnisse sexueller Gewalt selbst an den Kleinsten. Mit solchen furchtbaren Bildern müssen sich Ermittler im Bereich der „Kinderpornografie“ tagtäglich auseinandersetzen. Doch diese schmerzlich erworbenen Erkenntnisse führten jetzt zu zwei groß angelegten Durchsuchungsaktionen.
Die Kriminalpolizei Augsburg nahm sich zahlreiche Wohnungen im Stadtbereich sowie den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg vor. Ende März und Anfang der vergangenen Woche vollzogen die Beamten insgesamt 17 Durchsuchungsbeschlüsse. Das Amtsgericht hatte im Vorfeld grünes Licht für die Razzien gegeben. Wie die Polizei mitteilt, befänden sich unter den mutmaßlichen Tätern fünf Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende im Alter von 15 bis 20 Jahren und weitere 12 Personen zwischen 22 und 58. Mit einer Ausnahme handle es sich um männliche Beschuldigte.
„In den meisten Fällen machten sich die Personen strafbar, weil sie Bilder beziehungsweise Videos mit kinderpornografischem Inhalt im Internet, beispielsweise auf sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder über Clouds verbreitet hatten“, so die Beamten. Auch habe es mehrere Fälle gegeben, bei denen strafbares Bildmaterial in größeren WhatsApp-Gruppen im Umlauf gewesen wäre. Die Gruppenmitglieder hätten Bildmaterial in diese Chats eingestellt, also verbreitet, oder heruntergeladen.
„In einem Fall bezog ein 39-Jähriger mehr als 200 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten über ein Netzwerk und geriet so in den Fokus der Ermittler“, berichtet die Polizei. „Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 26 Datenträger wie beispielsweise Handys, PCs, Laptops und Festplatten sichergestellt“.
Diese würden nun nach weiteren strafbaren Inhalten ausgewertet. Die Polizei betont: „Die geschilderten Fälle stehen grundsätzlich in keinem direkten Zusammenhang. Vielmehr verhielten sich alle Beschuldigten in vergleichbarer Weise strafbar im Netz“. Die Beamten weisen auch im Zuge dieser Aktion darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. „Bild- und Videomaterial mit strafrechtlich relevantem Inhalt via Whatsapp, Social Media & Co. online zu stellen oder herunterzuladen, ist nämlich kein Kavaliersdelikt“.
Deswegen würden die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches bei nachgewiesener Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornografie auch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorsehen. pm/mk

 

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