Start Business Thomas Palus (PSD Bank München) schaut aufs Geld…

Thomas Palus (PSD Bank München) schaut aufs Geld…

Thomas Palus, Vorstand der PSD Bank München mit Sitz in Augsburg, schaut mit uns auf's Geld.

. . . und wir schauen mit. Wie würde Thomas Palus, Vorstand der PSD Bank München mit Sitz in Augsburg, Finanzentscheidungen treffen, wenn es sein Geld wäre? Das wollen wir für Sie wissen. Und deswegen beantwortet uns Palus ab sofort in dieser Rubrik Ihre persönlichen Fragen zu Finanzthemen aus seiner ganz persönlichen Sicht. Unter info@augsburgjournal.de können Sie uns Ihre Fragen schicken und wir werden mit Thomas Palus darüber sprechen.

AJ: Thomas, es scheint, dass viele Menschen das Thema Testament gerne aufschieben, weil sie glauben, es sei nur im hohen Alter relevant.

TP: Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, und viele Menschen scheuen sich davor, sich mit ihrem Nachlass zu befassen, weil sie glauben, sie hätten noch genügend Zeit. Aber ein Testament hat wirklich nichts mit dem Alter zu tun. Jeder, der selbst bestimmen möchte, wer sein Hab und Gut erhält und wie es verteilt wird, sollte sich in jedem Lebensabschnitt darüber Gedanken machen. Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den persönlichen Wünschen, und es ist besser, frühzeitig Klarheit zu schaffen.

AJ: Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in Deutschland?

TP: Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist. Diese sieht vor, dass in erster Linie die eigenen Kinder erben. Falls diese bereits verstorben sind, gehen die Anteile an die Enkel weiter. Wenn es keine Nachkommen gibt, erben zunächst die Eltern des Erblassers, dann Geschwister und schließlich entferntere Verwandte wie Tanten, Onkel oder Großeltern. Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sind Teil dieser Reihenfolge und erhalten je nach Konstellation einen bestimmten Anteil. Das Gesetz sorgt also für eine gewisse Ordnung, aber es berücksichtigt natürlich keine individuellen Wünsche oder spezielle Situationen.

AJ: Was passiert, wenn ich mein Vermögen anders verteilen möchte?

TP: Dann ist ein Testament unerlässlich. Gerade für jüngere Menschen, die noch keine Kinder haben oder unverheiratet sind, kann es wichtig sein, genau festzulegen, wer bedacht werden soll. Möchte man zum Beispiel Freunde, Partner oder bestimmte Organisationen berücksichtigen, die sonst nicht automatisch erben würden, ist das Testament die einzige Möglichkeit, das zu regeln. Besonders unverheiratete Paare sollten darauf achten, da der Partner in der gesetzlichen Erbfolge sonst keine Rolle spielt und leer ausgehen würde. Ein Testament gibt einem hier die Freiheit, genau festzulegen, wer wie viel erhalten soll.

AJ: Welche Besonderheiten gibt es bei Testamenten für Familien? Gibt es Konstellationen, die man besonders beachten sollte?

TP: Ja, es kommt stark auf die jeweilige Familiensituation an. Wenn Eltern verheiratet sind, erben neben den Kindern auch die Partner. Hier kann man zum Beispiel eine Vor- und Nacherbschaft festlegen, sodass der Partner zunächst das Vermögen nutzen kann, bevor es an die Kinder übergeht. Das ist oft sinnvoll, um sicherzustellen, dass der überlebende Partner weiterhin gut abgesichert ist. Sind die Eltern geschieden, muss ebenfalls genau festgelegt werden, wer das Erbe für die Kinder verwaltet, falls diese noch minderjährig sind. Für kinderlose Paare und Familien mit erwachsenen Kindern bieten sich wiederum andere Regelungen an, um sicherzustellen, dass der Nachlass wirklich im Sinne des Erblassers verteilt wird.

AJ: Und wie sieht es mit dem Pflichtteil aus? Können gesetzliche Erben komplett ausgeschlossen werden?

TP: Ganz ausschließen kann man sie nicht. Selbst wenn gesetzliche Erben im Testament nicht berücksichtigt werden, steht ihnen ein Pflichtteil zu. Dieser gilt für Kinder, Ehegatten und auch die Eltern des Erblassers, sofern diese noch leben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Verteilung des Vermögens durch ein individuell angepasstes Testament nach den eigenen Vorstellungen zu regeln und gesetzliche Erben auf ihren Pflichtteil zu beschränken. Wichtig ist es, sich über diese Details gut zu informieren, damit später keine unerwünschten Überraschungen entstehen.

AJ: Welche Tipps gibt es für Menschen, die sich das erste Mal mit dem Thema Testament auseinandersetzen?

TP: Ich würde empfehlen, sich zunächst über die Grundlagen zu informieren und sich klarzumachen, was einem wichtig ist. Möchte ich meinen Partner absichern, auch wenn wir nicht verheiratet sind? Oder gibt es Freunde oder Organisationen, die ich berücksichtigen möchte? Sobald diese Fragen geklärt sind, kann man sich an einen Experten, wie einen Notar oder Anwalt, wenden, der hilft, ein rechtskräftiges Testament aufzusetzen. Man kann auch vorab in Informationsbroschüren oder Online-Ratgebern wie Finanztip stöbern, um ein erstes Gefühl dafür zu bekommen, welche Optionen es gibt. So ist man gut vorbereitet und kann sicherstellen, dass alles nach den eigenen Vorstellungen geregelt wird.

AJ: Thomas, vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen und die hilfreichen Tipps. Es ist auf jeden Fall ein Thema, das mehr Aufmerksamkeit verdient!

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