Kurios: Darüber, ob man bereits ab 16 wählen darf, dürfen (vielleicht) Menschen erst ab 18 Jahren entscheiden. Opa bestimmt, was seine jugendliche Enkelin darf. In vielen Bundesländern dürfen 16-Jährige bei der Kommunalwahl abstimmen, in manchen sogar bei der Landtagswahl. Nicht so in Bayern. Das Bündnis „Vote 16“ will das ändern und sammelt seit einiger Zeit und zunächst noch bis Mitte Juli Unterschriften, um die Problematik gegebenenfalls zum Thema für ein Volksbegehren zu machen.
Recht deutlich wird eine zweigeteilte Meinungslage bei Mandatsträgern aus der Region: Auf der einen Seite das „Contra“ von Politikerinnen und Politikern der CSU, auf der anderen ein „Pro“ jener anderen Parteien.
Simone Strohmayr von der SPD unterstützt Vote 16
Am konkreten Beispiel deutlich macht Simone Strohmayr, Landtagsabgeordnete der SPD, das Wahlalter auf 16 zu senken: „Viele Jugendliche sind heute sehr früh politisch interessiert. Ich erlebe das bei meinen Kindern und genieße es sehr, mit ihnen politisch zu diskutieren. Ich unterstütze das Volksbegehren und bedaure, dass man sich erst ab 18 Jahren eintragen kann. Deshalb müssen hier auch die Volljährigen mithelfen. Schade ist, dass sich die CSU an dieser Stelle verweigert.“
„Die Forderung zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen in Bayern hat meine volle Unterstützung“, sagt Landtagskollege Cemal Bozoglu (Grüne). „Menschen ab 16 müssen mitbestimmen dürfen, wer ihre Zukunft gestaltet.“
Seine Grünen-Abgeordnetenkollegin Stephanie Schuhknecht pflichtet ihm bei: „Junge Menschen – diejenigen, deren Zukunft auf dem Spiel steht – müssen endlich über ihre eigenen Anliegen und ihre Zukunft mitentscheiden können. Bayern beharrt kategorisch auf der Volljährigkeit. Dabei ist die Wahlbeteiligung von 16- und 17-Jährigen deutlich höher als in der Altersgruppe 18 bis 25. Die Generation Z ist nicht zuletzt durch die Klimakrise politisiert und will mitreden … Lassen wir sie mitentscheiden! Am besten schon diesen Oktober.“ (Am 8. Oktober ist bayerische Landtagswahl, Red.)
Das sieht auch der scheidende Neusässer SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller so: „Die Erfahrung aus der Politik der letzten Jahrzehnte zeigt, dass sich die Parteien bei politischen Diskussionen und dann Entscheidungen in den Parlamenten meist sehr stark an den Themen orientieren, die ihre möglichen Wählerinnen und Wähler interessieren. Man kann immer darüber diskutieren, wo die exakte Grenze für das Wahlrecht nun in Zukunft richtig gezogen ist, wie auch immer, Wahlrecht ab 18 Jahre ist in der heutigen Zeit zu spät.“
Auch aus dem Bundestag in Berlin kommt Zustimmung, formuliert von der Augsburger SPD-Abgeordneten Ulrike Bahr: „Dass auch junge Menschen wählen können, unterstütze ich unbedingt … In Parteien können sich Menschen schon ab 16 Jahren an Abstimmungen beteiligen, in elf Bundesländern wird auf kommunaler Ebene ab 16 gewählt und in vier Ländern auf Landesebene. Wir als Ampel-Fraktion haben erst kürzlich durchgesetzt, dass auch für die Europawahl Wahlalter 16 gilt.“
Johannes Hintersberger (SCU) sieht Wählen ab 16 kritisch
„Es ist toll und wertvoll für unsere Gesellschaft, dass sich Jugendliche für politische Themen interessieren“, wendet Johannes Hintersberger, scheidender CSU-Landtagsabgeordneter aus Lechhausen, ein. „Dennoch sehe ich die Absenkung des Wahlalters kritisch. Sowohl unsere Wirtschafts- wie unsere Rechtsordnung sehen die Vollendung des 18. Lebensjahres als entscheidende Voraussetzung, um voll geschäftsfähig und strafmündig zu sein, also die volle Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Gleichwohl haben auch Jugendliche unter 18 Jahren politisch vielfältige Möglichkeiten zur Beteiligung, beispielhaft in der Schülermitverwaltung, in Jugendparlamenten oder Jugendbeiräten. Deshalb bin ich dafür, das Wahlalter bei 18 zu belassen.“
Ganz ähnlich klingt es bei Carolina Trautner, ebenfalls Landtagsabgeordnete: „Es ist richtig, dass das Wahlalter an die Volljährigkeit gekoppelt ist … Die Pflichten, als Beispiel die volle Geschäftsfähigkeit, steigen mit der Volljährigkeit, dafür aber auch die Rechte. Wenn dies getrennt würde, könnte man den Eindruck erwecken, das Wahlrecht weniger wichtig zu nehmen. Auch sehe ich darin kein geeignetes Mittel gegen Politikverdrossenheit.“
Andreas Jäckel, CSU-Landtagsabgeordneter, meint: „Wenn man sämtliche Bereiche der Rechtsordnung, wie das Jugendstrafrecht oder die vollständige Geschäftsfähigkeit des Bürgerlichen Rechts, erst ab 18 Jahren eingeräumt bekommt, während man für die Fortentwicklung des Staates bereits ab 16 verantwortlich sein soll, passt das nicht zusammen. Rechte und Pflichten gehen Hand in Hand – indem man jedoch mehr Rechte einräumt als letztendlich Pflichten entstehen, schafft man ein Ungleichgewicht. Ich spreche mich gegen die Absenkung auf das Wahlalter von 16 Jahren in Bayern aus.“
Ganz ähnlich die Bedenken des Augsburger CSU-Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich. „Ich sehe es sehr positiv, dass sich junge Leute schon früh politisch engagieren und sich für konkrete politische Ziele einsetzen. Dies ist auch im Sinne unserer Demokratie eine sehr gute Entwicklung. Deshalb setze ich mich unter anderem für die Stärkung jugendgerechter Beteiligungsformate ein. Die Einführung eines Wahlalters mit 16 lehne ich allerdings ab.“
„Ich halte klar am Wahlalter von 18 Jahren fest“, so die Haltung des Aichach-Friedberger CSU-Abgeordneten Peter Tomaschko. „An dieser Altersgrenze orientieren sich nicht ohne Grund auch andere Bereiche der Rechtsordnung … Mit 16 darf man ohne Zustimmung der Eltern keine Verträge abschließen, nicht heiraten und nicht Auto fahren. Außerdem können wir die Altersgrenze bei Wahlen nicht so einfach ändern, da hierfür ein Volksentscheid notwendig wäre.“
Wer eben solch einen Volksentscheid herbeizuführen mithelfen möchte, kann sich auf der Homepage von „Vote 16“ informieren, wo man dafür unterschreiben kann. Unterschriftenlisten sollten unter anderem beim Stadt- und den Kreisjugendringen aufliegen, ebenso bei den unterstützenden Parteien.
Lukas Rothenfußer und Michael Siegel