Er ist das zweitgrößte Nagetier der Welt, Meister im Bauen und ist streng geschützt: der Biber. Ein eigentlich ganz niedliches Tier, wenn man ihn so ansieht. Für den ein oder anderen Grundstücksbesitzer ist er aber vor allem eines: ein sehr nerviger und unerwünschter Besucher. So auch für Robert Wohlhüter. Der Hausbesitzer aus Inningen ist ein naturverbundener Mensch, doch ein Augsburger Biber sorgt in seinem Gärtchen direkt an der Singold immer wieder für Probleme. Und für erhebliche Schäden. Eine Lösung wäre eine Uferbefestigung aus speziellen Holzpalisaden – die lässt das Tier in Ruhe. Die Kosten hierfür liegen jedoch bei 17.000-20.000 Euro und müssen auch noch selbst bezahlt werden. Mit der Unterstützung von Anwalt Bernhard Hannemann hofft Wohlhüter jetzt nach zehn Jahren Biber-Plage auf Abhilfe.
Man stelle sich folgendes vor: Es ist ein ruhiger Morgen, man möchte die erste Tasse Kaffee gemütlich im schön hergerichteten Garten des Eigenheims genießen. Gewöhnlich plätschert hier der kleine, mühsam angelegte Gartenteich vor sich hin, Vögelchen nehmen dort ein Bad und kleine Wasserpflanzen sprießen. Aber was ist das? Der Gartenteich ist weg, wie ausgetrocknet! Das war die traurige Wirklichkeit von Robert Wohlhüter. Aber das Verschwinden der kleinen Wasseroase des Hausbesitzers hat nicht etwa mit dem Klimawandel zu tun – der Teich wurde Opfer eines Bibers. Und dies war nicht der einzige unangenehme Besuch des Tieres. Sogar einen Beitrag im Bayerischen Rundfunk zu dem Biber-Problem gab es erst kürzlich. „Wenn ich in der Früh rauskomme, besteht immer die Gefahr, die Angst, dass wieder ein neues Loch da ist“, das sagt Wohlhüter.
Bereits seit zehn Jahren richtet ein Augsburger Biber in einem Inninger Garten große Schäden an – Anwalt Bernhard Hannemann hat eine Lösung für das Problem
Bereits seit zehn Jahren sorgt der Nager in Wohlhüters Garten für erhebliche Probleme. Schäden in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro hat die Zerstörungswucht des Bibers bereits angerichtet, schätzt Hannemann. Das Tier buddelt Löcher und Tunnel in Wohlhüters Garten, dieser schüttet sie wieder zu. Abgesehen von den optischen Mankos, ist dieses Hin und Her auch nicht ganz ungefährlich. „Mein Mandant ist schon einmal eingebrochen und hat sich dabei stark den Fuß verknackst“, so Hannemann. Noch dazu sinkt durch die Biber-Bauten erheblich der Wert des Eigenheims. Denn sollte Wohlhüter eines Tages sein Grundstück verkaufen wollen, müsse er den Interessenten über die Taten seines tierischen Mitbewohners informieren. Das könne zu einer Wertminderung von bis zu 20 Prozent führen, erklärt Hannemann.
Die Lösung für das Problem liegt quasi schon vor der Türe. Denn das Nachbargrundstück hat bereits vor einiger Zeit eine spezielle Uferbefestigung anbringen lassen, die den Zugang zum Grundstück für das hartnäckige Tier verhindert. Für Wohlhüter ist das jedoch aktuell keine Option. Grund hierfür: Die hohen Kosten, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. „Da das Nachbargrundstück gewerblich ist, konnte hier auf einen speziellen Härtefall-Fond zurückgegriffen werden“, erklärt Hannemann. Dieser Fond sei jedoch nicht für Privatpersonen vorgesehen. Ähnlich wird das auch bei anderen Tierarten gehandhabt. Ein Extremfall als Beispiel: Wenn ein Wolf auf Futtersuche das geliebte Haustier tötet, dann gebe es keinen Schadensersatz. Wenn er jedoch ein Schaf aus einer landwirtschaftlichen Herde reißt, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, welcher durch einen Härtefallfond erstattet wird. Im Bezug auf den Augsburger Biber möchte Hannemann diese Regelung nun ändern. „Das Geld ist ja im Fond vorhanden, da sollte dann auch die Möglichkeit bestehen, dass darauf zugegriffen werden kann“, sagt er. Es solle dann nach einer Art „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ Prinzip gehen, solange Geld im Fond vorhanden sei, könne es auch ausbezahlt werden.
Den Biber umzusiedeln oder gar zum Abschuss frei zu geben sei schon alleine gesetzlich verboten. Denn die Nagetiere gelten als stark geschützt. In Bayern drohen bis zu 50.000 Euro Strafe, sollte ein Biber getötet, verletzt, oder auch nur verscheucht werden. Alleine das Stören einer Brutstätte wird mit ähnlich hohen Beträgen bestraft. „Es steht aber überhaupt nicht im Interesse des Mandanten, dem Tier zu schaden, er ist sehr naturverbunden, es geht wirklich nur um effektiven Schutz des Grundstücks“, weiß Hannemann. So sei Wohlhüters Garten mit Vogelhäuschen und vielen Pflanzen dekoriert. „Ein nebeneinanderherleben wäre für Herrn Wohlhüter die perfekte Lösung. Nur eben nicht in seinem Garten“, fügt er noch hinzu.
Ob der Nachbarschaftsstreit mit dem Riesen-Nager eines Tages gelöst werden kann, ist unklar. Hannemann jedoch bleibt hartnäckig. „Ich bin da gerade wirklich wöchentlich dran“. Ein Härtefallfond auch für Privatpersonen mit ähnlicher Biber-Plage also. Seinen Vorschlag hat er bereits zur Prüfung beim Bayerischen Umweltministerium eingereicht.
Es bleibt nur zu hoffen, dass Hannemann Erfolg mit seinen Mühen hat. Viel Zeit bleibt nämlich nicht mehr für den Bau der Holzpalisaden. Denn nur in Monaten September bis November dürfen Maßnahmen zum Schutz des Grundstücks vorgenommen werden. Im Gegensatz zu Wohlhüters Gartengestaltung wird der Bau des Tieres in allen anderen Monaten geschützt.