Ein Richter parkt im Parkverbot, ein Polizist pieselt in der Öffentlichkeit, ein Lehrer beschimpft seinen Kollegen. Es gibt Dinge, die man als Beamter noch weniger tun sollte als der Durchschnittsbürger, weil man als Staatsdiener eine Vorbildfunktion hat. Diese Vorbildfunktion beginnt gerade dem (ehemaligen) Augsburger Oberregierungsrat Daniel B. und seiner Ehefrau Dana E-B. auf die Füße zu fallen. Wie berichtet, präsentierten die beiden im Internet mehrfach ein Leben in Saus und Braus. Das Geld dazu soll durch den Betrug mehrerer Anlegerinnen und Anleger stammen.

Während bei der Augsburger Staatsanwaltschaft noch die Ermittlungen in der Angelegenheit laufen, hat die Landesanwaltschaft Bayern inzwischen reagiert. Pressesprecher Robert Kirchmaier teilt mit, dass die Landesanwaltschaft Bayern als zuständige Disziplinarbehörde „derzeit lediglich die Beamtin vorläufig des Dienstes enthoben und einen teilweisen Einbehalt ihrer monatlichen Dienstbezüge angeordnet hat.“ Die vorläufige Dienstenthebung sei nach dem Bayerischen Disziplinargesetz als vorläufige Maßnahme möglich, „wenn nach aktueller Einschätzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass das Disziplinarverfahren mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis enden wird. Davon geht die Disziplinarbehörde aktuell nach dem Sachstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, soweit dieser bekannt ist, aus.“ Die vorläufigen Maßnahmen blieben bis längstens zum Abschluss des Disziplinarverfahrens wirksam, das Vorliegen ihrer Voraussetzungen sei jedoch bei Änderung der Sach- oder Rechtslage durch die Disziplinarbehörde erneut zu prüfen. Die Beamtin, früher Richterin am Augsburger Verwaltungsgericht, zuletzt als Juristin an einem schwäbischen Landratsamt tätig, habe unabhängig davon die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen durch das Verwaltungsgericht München prüfen zu lassen.

Daniel B.: Kein Dienst, keine Dienstbezüge

„Im Hinblick auf den Beamten ist derzeit durch die Disziplinarbehörde keine vorläufige Maßnahme veranlasst worden“, so Kirchmaier. „Dieser erscheint aktuell nicht zum Dienst und erhält daher auch keine Dienstbezüge.“ Für beide Beamte gelte auch im Disziplinarverfahren die Unschuldsvermutung.

Nach Worten von Rechtsanwalt Michael Weiß liege gegen das Paar beim Amtsgericht ein Vollstreckungsbeschluss in Höhe von 1,7 Millionen Euro vor. Dazu käme Schaden von rund 460.000 Euro, den mehrere Anlegerinnen und Anleger aus dem Raum Augsburg-München-Kufstein geltend machen, weswegen sie Anwalt Weiß und eine Kollegin beauftragt haben. Weiß und seine Kollegin haben für Beträge in dieser Höhe rechtskräftige Vollstreckungstitel erwirkt.

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