Mehr als 1000 Treffer zeigt das Buchungsportal Airbnb bei der Suche nach dem Begriff „Augsburg“. Das Portal zeigt Unterkünfte in der Stadt an, die vorübergehend zu mieten sind, Ferienwohnungen und Ähnliches. Da gibt es Angebote für vier Tage Mitte Dezember ebenso wie solche auswärts in Dinkelscherben oder Meitingen. Was zunehmend Probleme bereitet: Menschen, die eine Wohnung suchen, beklagen, dass immer mehr Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt würden und dem Mietmarkt verloren gingen. Auch Augsburg hat inzwischen den Titel als „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ erhalten.
Sozialreferent Martin Schenkelberg erklärt vorab: „Das zeitweise Vermieten von eigenem Wohnraum, Miet- und Eigenwohnraum, ist nach Zweckentfremdungsrecht – auch wenn eine gültige Zweckentfremdungssatzung vorhanden ist – erst bei Überschreitung von acht Wochen pro Jahr als Zweckentfremdung zu werten.“ Eine dauerhafte Umwandlung in eine Ferienwohnung erfordere zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung sowie die Prüfung steuerrechtlicher Aspekte. Auch bei vorhandener Zweckentfremdungssatzung sei zunächst zu prüfen, ob nach Zweckentfremdungsrecht eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden müsse.
„Das zeitweise Vermieten von Privatwohnungen ist insofern ein Problem, als dass wir in Augsburg, wie in vielen anderen Großstädten in Deutschland, derzeit eine Wohnraummangellage haben“, so der Referent. Durch Zuzüge und die demografische Entwicklung sei die Zahl der Haushalte in Augsburg von rund 138.000 im Jahr 2005 auf fast 163.000 im Jahr 2023 gestiegen, was zu einem entsprechenden Anstieg des Bedarfs an Wohnraum führt. „Leider reicht das bestehende Angebot nicht aus, um die hohe Nachfrage zu decken. Nach der derzeitigen bayerischen Mieterschutzverordnung wurde Augsburg deshalb als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft.“ Wie viele auf solche Weise verwendete „Ferienwohnungen“ es in der Stadt gibt, weiß das Sozialreferat nicht. „Mögliche Zweckentfremdungen als Ferienwohnung werden vonseiten des Sozialreferats nicht erfasst und können entsprechend nicht ausgewertet werden.“ Zwar hatte es in Augsburg bereits mehrere Anläufe in Sachen Zweckentfremdungssatzung gegeben, die aber ins Leere liefen.
Airbnb Vermietungen: Prüfung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt in Augsburg
Mit Beschluss des Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschusses vom Oktober 2020 wurden zur Vorbereitung des Erlasses einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Augsburg die Voraussetzungen, der Nutzen und Aufwand einer Zweckentfremdungssatzung bzw. die möglichen Auswirkungen einer solchen dargelegt, schreibt Schenkelberg. Und weiter: Derzeit erfolge eine fachliche Begutachtung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt in Augsburg in Verbindung mit den Umlandgemeinden durch ein beauftragtes Institut. „Wenn und soweit dabei anhand objektiver Kriterien eine Mangellage im juristischen Sinne festgestellt werden kann und mit anderen Mitteln in den nächsten fünf Jahren keine Abhilfe für den Wohnungsmangel möglich sei, soll im Jahr 2025 eine Zweckentfremdungssatzung vorbereitet und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.“ Das bayerische Zweckentfremdungsrecht sehe vor, dass mit einer solchen kommunalen Satzung auch die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung untersagt ist, soweit diese länger als acht Wochen andauere. Kürzere Zeiträume einer Zwischenvermietung zur Fremdenbeherbergung könnten aus juristischen Gründen selbst mit einer Satzung nicht verhindert werden. „Unser zuständiges Amt für Wohnbauförderung und Wohnen wurde von Bürgerinnen und Bürgern bislang nur sehr vereinzelt zu Zweckentfremdungsregelungen angefragt“, so Schenkelberg. Bei dem im Amt angesiedelten Leerstandsmanagement könnten außerdem Leerstände im Stadtgebiet gemeldet werden, denen die Sozialverwaltung dann nachgehe. Vom Leerstandsmanagement werde außerdem regelmäßig auf den Ferienwohnungsportalen recherchiert, um Veränderungen bei den Ferienwohnungsnutzungen im Blick zu behalten. Auch im Bereich der Ferienwohnungsnutzung sind jedoch nur wenige Beschwerdefälle bekannt.
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